Gottlieb Fischer liess 1777 die Gloriette bauen mit der Inschrift «HOC ERAT IN VOTIS» («SO WAR ES IN MEINEN TRÄUMEN»). Durch den Einfluss von Rousseau «Retour à la Nature» stand der Bezug zur Landschaft im Vordergrund, weshalb der schönste Aussichtspunkt gewählt wurde. Das Bauwerk wird dem Architekten Niklaus Sprüngli zugeschrieben, welcher vermutlich auch die kreuzweise verbundenen Rampenwege mit dem Aussichtspodest und den beiden Monumentalvasen in den Wendepunkten schuf.
Glorietten sind meist Pavillons oder Rundtempelchen von moderaten Ausmassen, Kleinarchitekturen, mit denen ab dem 18. Jahrhundert anspruchsvolle Gartenanlagen ausstaffiert wurden. Die Gloriette des Oberrieds ist im Denkmälerbestand der Schweiz eine Rarität.
Im Zentrum des Interesses der Stiftung der Familie von Fischer (von Reichenbach) steht das Erhalten der als von nationaler Bedeutung eingestuften Gloriette. Es besteht darüber hinaus der Wunsch, dieses Denkmal als Teil der bedeutenden Gartenanlage von den unpassenden Annexbauten zu befreien und ihm seine ursprüngliche Einbettung in die Landschaft zurückzugeben. Der Öffentlichkeit soll die Anlage zugänglich werden, jedoch nur in geeigneter Form.. Eine Widmung zum Allgemeingebrauch der historischen Bausubstanz kann nicht verantwortet werden. Die Gloriette und die dazugehörende Anlage benötigen einen Schutz. Der heutige Schutz durch das Bewohnen der Annexbauten ist wegen der Verknüpfung der historischen Substanz mit der Privatsphäre der Bewohner für Besuche sehr ungünstig. Die Idee des neuen Wohnpavillons besteht darin, die Gloriette und deren Schutz durch Präsenz vor Ort räumlich zu entflechten und ästhetisch wesentlich zu verbessern. Das Siegerprojekt des Wettbewerbes setzt die Wächterhaus-Idee planerisch überzeugend um.
Plan aus Teilüberbauungsordnung ZPP Nr. XVI "Oberried" Nr. 2 (Sektor C)